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Klinische Studien

Bevor ein Arzneimittel oder ein Therapiekonzept in Deutschland neu zugelassen wird, sind wissenschaftliche Untersuchungen, sog. Studien, erforderlich. Durch diese Untersuchungen muss wissenschaftlich sicher belegt werden, dass ein Medikament oder Therapiekonzept wirksam und für die Patienten unbedenklich ist und natürlich auch Vorteile gegenüber anderen Medikamenten oder Therapiekonzepten bringt. Klinische Studien sind daher zwingend notwendig, um Fortschritte in der Krebsbehandlung zu erreichen und um für Patienten die besten und effektivsten Therapiestrategien entwickeln zu können. Fragen Sie Ihren Arzt, ob Sie an einer klinischen Studie teilnehmen können.

Bevor eine Studie begonnen werden kann, sind strenge wissenschaftliche und gesetzliche Voraussetzungen zu erfüllen. Das Studienprotokoll wird in der Regel von verschiedenen Experten des jeweiligen Fachgebietes auf Basis neuester wissenschaftlicher Daten erstellt, dann von einer unabhängigen Ethikkommission begutachtet und schließlich der zuständigen Bundesoberbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Zudem ist eine Patientenversicherung abzuschließen, die im Falle von materiellen Schäden, die durch die Studienteilnahme und/oder die Studienmedikation entstehen, Schadensersatz leistet.

Patienten in klinischen Studien sind unter "besonderer Betreuung"; sie erhalten in der Regel neueste Therapiekonzepte, deren Überprüfung und Anwendung nur im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen für die Patienten möglich ist. Auf dem weltweit größten Krebskongress der Amerikanischen Gesellschaft für Onkologie (ASCO) in New Orleans 2000 konnte die österreichische Arbeitsgruppe um A. Gnant zeigen, dass Patientinnen mit Brustkrebs innerhalb von klinischen Studien im Vergleich zu Patientinnen außerhalb von Studien deutlich länger lebten, weil sie unter anderem eine noch intensivere Betreuung und Überwachung hatten. Trotzdem sind in jedem Einzelfall auch die Risiken einer Studienteilnahme in die Entscheidung einzubeziehen. Über Risiken und Tragweite der klinischen Prüfung klärt der Prüfarzt die Patientinnen vor Studienbeginn ausführlich mündlich und schriftlich auf.

Verschiedene innovative Studien sind für Patientinnen mit Eierstockkrebs konzipiert worden. Die Therapie des Eierstock-, Eileiter- und Bauchfellkrebses sollte ohnehin vorzugsweise im Rahmen von klinischen Studien erfolgen, um die Datenlage für die Patientinnen zu verbessern und bereits erreichte Fortschritte weiter zu optimieren.

Vor allem die NOGGO und AGO bieten mehrere klinische Studienkonzepte an, die versuchen, die Therapieergebnisse mit Veränderungen der Chemotherapie und mit dem Einsatz neuer zielgerichteter und immunologischer Strategien entscheidend zu verbessern. Fragen Sie Ihren Arzt. Informationen erhalten Sie auch unter NOGGO und AGO-OVAR.

Im Folgenden einige wichtige Hinweise für die Teilnahme an wissenschaftlichen Untersuchungen:

Versicherungsschutz

Mit der Teilnahme an einer wissenschaftlichen Untersuchung sind fest definierte Rechte und Pflichten verbunden. Sollten Patientinnen infolge ihrer Teilnahme an dieser klinischen Untersuchung erkranken oder eine Verletzung erleiden, so wird (nach Vorschriften des geltenden Arzneimittelgesetzes) für eine adäquate Behandlung gesorgt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sind Patientinnen während der klinischen Prüfung gegen mögliche Gesundheitsstörungen, die durch das Medikament hervorgerufen werden, versichert. Zur Wahrung des Versicherungsschutzes ist es allerdings erforderlich:

  • eine andere medizinische Behandlung während der Dauer der Prüfung nur mit Zustimmung des Prüfarztes aufzunehmen (dies gilt selbstverständlich nicht für Notfälle; in diesem Fall ist der Prüfarzt aber zu informieren),
  • alle zweckmäßigen Maßnahmen zur Aufklärung der Ursache und des Umfangs und zur Minderung des Schadens zu treffen,
  • die behandelnden Ärzte, Kranken- oder Sozialversicherer auf Verlangen des Patientenversicherers zu beauftragen, Berichte über den Gesundheitsschaden zu erstellen und diese auch zur Auskunftserteilung zu ermächtigen.

Freiwillige Teilnahme

Die Teilnahme an einer wissenschaftlichen Untersuchung ist vollkommen freiwillig, Patientinnen können jederzeit von der Zusage zur Teilnahme an dieser Untersuchung zurücktreten. Patientinnen werden auch im Falle eines Rücktritts nach bestem Wissen und Gewissen weiter behandelt. Es entstehen hierdurch keinerlei Nachteile. Patientinnen haben die Möglichkeit, zu jeder Zeit mit den verantwortlichen Ärzten dieses Projekts über den Fortgang der Therapie zu sprechen.

Vertraulichkeit und Eingabe persönlicher Daten

Daten und Informationen aus Ihren Krankenunterlagen, die über den Verlauf der Erkrankung und bestimmte Untersuchungsergebnisse Auskunft geben, werden im Rahmen der wissenschaftlichen Untersuchung in pseundonymisierter Form aufgezeichnet und ausgewertet. Das bedeutet, dass Ihr Namen ersetzt wird durch eine Nummer oder eine Zeichenkombination, so dass zwar der Prüfarzt, nicht aber Dritte Ihre Identität kennen. Es wird zugesichert, dass alle beteiligten Personen und Organisationen die erhaltenen Informationen mit größter Vertraulichkeit behandeln. Patientinnen werden in keinem Bericht über diese klinische Untersuchung als Person identifizierbar sein. Die Datenverarbeitung erfolgt streng nach den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes. Alle Teilnehmerinnen haben das Recht, sich jederzeit über Art und Ausmaß der übermittelten Daten bei den sie betreuenden Ärzten zu informieren.

März 2011

Mit freundlicher Genehmigung von
Prof. Dr. med. Jalid Sehouli; Prof. Dr. med. Werner Lichtenegger
Verlag
© akademos Wissenschaftsverlag Langensaal 6 a, 22559 Hamburg
www.akademos-verlag.de


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